UKW-Sprechfunkzeugnis
für die Binnenschifffahrt (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber eine Sprechfunkstelle
zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf europäischen
Wasserstraßen
der Zonen
1 bis 4, das sind
Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen "binnenwärts
der Grenze der Seeschifffahrt", teilzunehmen. |
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Darüber hinaus gilt
das UBI-Sprechfunkzeugnis natürlich auch auf allen Binnenwasserstraßen
der Mitgliedsländer, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, z.Z.
Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Luxemburg,
Moldau, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Schweiz, Tschechin,
Jugoslawien.
Das Sprechfunkzeugnis ermöglicht
ihnen mit dem UKW-Funkgerät Kontakt aufzunehmen,
zu anderen Schiffen
(z.B. Absprache über Begegnungen und Überholvorgängen),
zu Revierzentralen
(Informationen über Sperrungen, Wasserstände, Hilfe in Notfällen),
zu Schleusen (Anmeldung
und Information über anstehende Schleusungen),
zu Hafenmeistern
(mit allen Fragen bis hin zum Liegeplatz),
und Küstenfunkstellen
(z.B. Cuxhafen Traffic oder Brunsbüttel Radar).
Der Betrieb einer Schiffsfunkstelle
auf einem Sportboot dient der eigenen Sicherheit und der weiteren Mitfahrer,
sowie der übrigen Binnenschifffahrt. Die Funkanlage sollte daher während
der Fahrt immer eingeschaltet werden, wozu nur der Inhaber eines Funkzeugnisses
berechtigt ist.
Die Prüfung besteht
aus einem schriftlichen (theoretischen) und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung
besteht aus der Bearbeitung eines Fragebogens mit 22 aus 130 möglichen
Fragen unterschiedlicher Bewertung, die beantwortet sein müssen. Im
Multiple - Choice - Verfahren werden 4 Antwortvorschläge pro Frage
vorgegeben, davon ist einer zutreffend.
Wenn Sie sich den ab dem
1.10.2018 gültigen Fragenkatalog ansehen wollen, klicken Sie hier.
Der praktische Prüfungsteil
umfasst die Aufgaben fehlerfreie Abgabe und Aufnahme von einer Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitmeldungen, sowie die Bedienung der Sprechfunkgräte
einer Schiffsfunkstelle. Die Prüfdauer soll je Bewerber 15 Minuten
-2 bis 3 Aufgaben- nicht überschreiten.
Mindestalter: 15 Jahre
Der Deutschen Motoryachtverband
e.V. nimmt die Prüfungen zum UBI ab und stellt die Funkzeugnisse aus.
Für die Theorie bieten
sich kostenfreie Trainer im Internet an, z.B. seefunkschule
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