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Seenotsignalmittel

 

Seenotsignalmittel sind für Wassersportler neben Rettungswesten die wichtigsten Ausrüstungsteile an Bord. Die Produktpalette reicht von der Fallschirmrakete bis zum kleinen Signalstift, mit dem im Notfall "ROT" geschossen werden kann.

Da in Deutschland in sämtlichen Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb  von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln  in Deutschland gesetzlich geregelt. 

Signalmittel der Unterklasse BAM-T1, dürfen von jedem der das 18. Lebensjahr vollendet hat verwendet werden. Dazu zählen Handfackeln, Rauchtöpfe, Signalraketen mit einer Steighöhe von bis zu 80 Meter.

Für den Besitz und Gebrauch Signalmittel der Unterklasse BAM-T2 hat der Gesetzgeber einen Fachkundenachweis vorgeschrieben. Zur Unterklasse BAM-T2 gehören Fallschirmraketen mit einer Steighöhe von 300 Metern.

Als Grundausrüstung empfehlen die Verbände für Sportfahrzeuge auf allen Seegebieten  8  Fallschirmraketen rot, mit Steighöhe 300 Meter, dazu 2 rote Handfackeln, sowie 2 orange-farbene Rauchfackeln. 

Durch die Trennung der Seenotsignalmittel vom Waffenrecht, ist ab Januar 2008 der Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel nach §1 Abs.3 Erste SprengV wieder möglich. Ein Fragenkatalog mit 60 Fragen wurde in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesministerium erarbeitet.

Diesen Fachkundenachweis bezeichnet man als kleinen Pyroschein – im Gegensatz zum großen Pyroschein, der ab sofort Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht genannt wird. Der Sachkundenachweis ist erforderlich, wenn eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord ist. 

Die Prüfung für den Fachkundenachweis wird von den Prüfungskommissionen des Deutschen Motoryacht Verbandes für den Sportboot-Führerschein Binnen abgenommen. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Sportbootführerscheins See, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein.

Hier die Prüfungsfragenfür den Fachkundenachweis.
 

Der Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen. Der SKN beinhaltet zudem den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN).

Um den SKN zu erhalten, muss eine Prüfung bei einer zuständigen staatlichen Stelle abgelegt werden. 
In der Vergangenheit haben unter anderem der Deutsche Segler-Verband (DSV) oder der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) die Prüfung abgenommen. Aufgrund unklarer Rechtslage gerade in Bezug auf die Signalpistole und deren Klassifizierung als „Waffe“ haben sich beide Verbände allerdings mittlerweile von dem SKN zurückgezogen.

Hier die Prüfungsfragen für den Sachkundenachweis.

Um als Skipper eine Waffenbesitzkarte von der örtlich zuständigen Behörde zu bekommen, muss der Bewerber drei Voraussetzungen erfüllen:

Bedürfnis. Ein Bedürfnis liegt vor, wenn der Bewerber im Besitz eines seegängigen Sportbootes ist oder  durch Charterverträge nachweisen kann, dass er häufig Sportboote chartert, auf denen keine Signalpistole vorhanden ist.

Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit wird von den Behörden geprüft; gleiche Voraussetzungen wie beim kleinen Waffenschein; Verfahren wie beim erweiterten Führungszeugnis.

Sachkunde. Der Bewerber muss die nötige Sachkunde nachweisen, der SKN ist dafür geeignet. Nicht geeignet dafür ist der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN).

In Zukunft wird es an Bord von Sportbooten praktisch keine Signalpistole Kaliber 4 - die Signalpistole ist eine Waffe - mehr geben. Die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einer Signalpistole können auf einem Sportboot nur schwer erfüllt werden. So muss für die Aufbewahrung ein "Wertbehältnis" der Sicherheitsstufe B oder Widerstandsklasse O/N, das fest verankert sein muss, vorhanden sein. Für die Einreise in das europäischer Ausland ist zumindest ein europäischer Waffenpass vorgeschrieben. 

Viele europäische Länder verlangen darüber hinaus eine schriftliche Einfuhrgenehmigung, die vor der Einreise erteilt sein muss. Wie das Schwedische Generalkonsulat nach Angaben der Kreuzer-Abteilung in Hamburg mitteilte, werden keine Einfuhrgenehmigungen für Seenot-Signalpistolen an Bord von Sportbooten durch die schwedischen Polizeibehörden mehr erteilt.

 


 
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Der Psycho-Faktor ist eigentlich das Wichtigste: Wenn die Crew weiß, dass der Skipper auch das Undenkbare mal durchgespielt und mit ihr besprochen hat, wird sie vielleicht im echten Notfall nicht die "Rette-sich-wer-kann"-Nummer aufführen und wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen in Panik ausbrechen oder (besonders beliebt bei Absolventen bestimmter geisteswissenschaftlicher Fakultäten) die basisdemokratische Diskussionsrunde eröffnen, sondern sich ums Schiff kümmern.