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Informationen 
zum Sportbootführerschein

 
Was sind Sportboote

Sportboote sind Wasserfahrzeuge mit nicht mehr als 12 Personen an Bord, die ausschließlich für 
Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden. Zur Kategorie der Sportboote gehören somit Motor- und Segelboote, Yachten sowie Wassermotorräder (Jet-ski)
 


 

Sportbootführerscheinverordnung

Die Sportbootführerscheinverordnung tritt  zum 10. Mai 2017 in Kraft. Es gibt nur noch einen Sportbootführerschein; 
die derzeit gültigen Sportbootführerscheinverordnungen -Binnen und -See werden zusammengelegt.

In den neuen Sportbootführerschein,  im Scheckkartenformat, wird der jeweilige Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen oder Seeschifffahrtsstraßen eingetragen. 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung können noch bis zu einer Woche vor der Prüfung eingereicht werden können. Besteht ein Bewerber die Prüfung nicht im ersten Durchlauf, kann er sie schon am nächsten Tag wiederholen; ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung ist nicht mehr notwendig. 

Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können in Zukunft  im Ausland abgenommen werden. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtit zum Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen mit Sportbooten unter 20 Metern; bisher mussten die Sportboote unter 15 Metern lang sein.

Die Gebühren für den Sportbootführerschein werden für den Bewerber transparenter. Die Nebenkosten (Raum- und Reisekosten der Prüfer), sind in den Gebühren nach der neuen Verordnung bereits enthalten. Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Bewerber zu.

Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) ist einer der beiden vom BMVI beliehenen Verbände in Deutschland, die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse durchführen und die Scheine ausstellen dürfen. Bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung hat der DMYV das BMVI tatkräftig unterstützt.

Weitere Infos >>hier<<
 


 

Welche Scheine sind Pflicht?

Um den Bootstourismus in Deutschland zu stärken, hat das Bundesministerium, die Führerscheingrenze für Sportboote erhöht. Bislang durften Boote mit maximal 5 PS / 3,68 kW ohne Führerschein gefahren werden, ab dem 17.10.2012 sind es 15 PS / 11,03 kW. 

Die Regelung das auf dem Rhein mit dem Sportbootführerschein Binnen mit einer Nutzleistung von mehr als 5 PS und mehr als 15 Meter nicht gefahren werden darf, ist ab dem 14.4.2023 aufgehoben.

Das deutsche Führerscheinsystem unterscheidet zwei Geltungsbereiche:
Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen mit Küstengewässer.

Außerhalb der Hoheitsgewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

Ein Bootsführerschein für den Bereich Binnen (Sportbootführerschein Binnen) berechtigt nicht zum Befahren von Seeschifffahrtsstraßen und ein Führerschein für den Bereich See (Sportbootführerschein See) berechtigt nicht zum Befahren von Binnenschifffahrtstraßen.

Eine weitere Differenzierung macht unser Führerscheinsystem bei den Bootslängen und bei bestimmten Bootstypen: So sind auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote mit einer Länge von 15 m bis weniger als  25 m patentpflichtig (Sportbootpatent oder Sportschifferzeugnis).

Auf Seeschifffahrtsstraßen reicht für das Führen von historischen Wasserfahrzeugen (Traditionsschiffe) mit mehr als 25 Personen an Bord und für das Führen gewerbsmäßig genutzter Sportfahrzeuge der Sportbootführerschein See nicht mehr aus. Hier ist der Sportsee- oder der Sporthochseeschifferschein erforderlich.

Es gibt amtliche Scheine und DSV-Scheine (z.B. BR oder BK-Schein). Nur amtliche Scheine werden anerkannt und enthalten das Internationale Zertifikat der UN.
 


 

Wer braucht einen Segelschein?

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben.

Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.

Hat das Segelboot eine Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW / 15 PS  - auf dem Rhein 3,68 kW / 5PS-  unterliegt es wie jedes andere Sportboot den Vorschriften der Sportboot - Führerscheinverordnungen Binnen und/oder See.
 


 

Was ist "Binnen" und was ist "See"?

Eine wichtige Frage für alle Skipper die nur im Besitz von einem der beiden Sportbootführerscheine sind oder für Personen die vor der Entscheidung stehen: "Welchen Schein erwerbe ich?"

Zum Bereich "Binnen" gehören alle Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. alle Gewässer innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. 

Zum Bereich "See" gehören die Seeschifffahrtsstaßen,  z.B. die Ems ab Hafeneinfahrt Papenburg, die Weser ab Eisenbahnbrücke Bremen, die Elbe ab km 8,03, die Hunte ab Hafen Oldenburg, der Nord-Ostsee-Kanal.  Außerdem gibt es einige Flüsse die wie Binnenschifffahrtsstraßen aussehen, die aber dennoch Seeschifffahrtsstraßen sind, z.B. Leda, Oste, Eider, Trave, Pinnau
Den Bereich der Küstengewässer innerhalb der 3 - Seemeilen Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. 

Alle Sportbootführerscheine beinhalten das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. 

Amtliche Sportbootführerscheine, die im Bundesgebiet vor dem 1.April 1978 erworben wurden, gelten auf den Seeschifffahrts- und Binnenschifffahrtsstraßen. (Quelle: ELVIS Sportschifffahrt)
 


 

Alle amtlichen Führerscheine auf einen Blick

Bereich Binnen

Wenn sie im Bereich "Binnen" ein Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen (außerhalb des Rheines) führen wollen, und ihr Boot eine Maschinenleistung von mehr als 15 PS / 11,03 kW  und weniger als 20 m Länge hat, benötigen sie den
Sportbootführerschein Bereich Binnen
Mindestalter: 16 Jahre

Wenn Sie auf dem Rhein ein Sportboot führen wollen das eine Maschinenleistung von mehr als 5 PS / 3,68 kW
und weniger als 15 m Länge hat, benötigen sie den
Sportbootführerschein Bereich Binnen
Mindestalter: 16 Jahre

Hat ihr Sportboot  eine Länge von >15 m bis weniger als 25 m, dann benötigen sie auf dem Rhein und den anderen Binnenwasserstraßen das
Sportbootpatent
Mindestalter: 18 Jahre

Hat ihr Sportboot eine Länge von >15m bis weniger als 25 m und sie führen das Boot nur auf Binnenwasserstraßen, 
(außerhalb des Rheins) dann benötigen sie das
Sportschifferzeugnis
Mindestalter: 18 Jahre

Hat ihr Boot eine Maschinenleistung von mehr als 6 PS / 4,4 kW  benötigen sie für den Bodensee das
Bodenseeschifferpatent A
Mindestalter: 18 Jahre
(siehe Sonderregelungen)

Bereich See

Der
Sportbootführerschein Bereich See
ist amtlich vorgeschrieben auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern und dem Bereich der See, bei einer Maschinenleistung von mehr als 15 PS / 11,03 kW. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausweisvordrucke des SBF See trugen bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung „Sportbootführerschein“.

Für Sportboote im Bereich der Küstengewässer, bis 12 sm Abstand vom Festland, wird der
Sportküstenschifferschein
empfohlen. Voraussetzung ist der Sportbootführerschein See und der Nachweis von mindestens 300 Seemeilen die im Küstenbereich auf Sportbooten zurückgelegt wurden.
Mindestalter: 16 Jahre

Der
Sportseeschifferschein
wird empfohlen für Sportboote auf küstennahen Gewässern bis zu 30 sm Abstand vom Festland.
Vorgeschrieben ist er für Führer von Traditionschiffen bis 15 m Schiffslänge die mehr als 25 Personen befördern, sowie gewerbsmäßig eingesetzte Sportboote.
Voraussetzung ist der Sportbootführerschein See und der Nachweis von mindestens 1000 Seemeilen die im Seebereich auf Sportbooten zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer.
Mindestalter: 16 Jahre

Der
Sporthochseeschifferschein
wird empfohlen für Sportboote auf weltweite Fahrt.
Vorgeschrieben ist er für Führer von Traditionsschiffen bis 25 m Schiffslänge die mehr als 25 Personen befördern.
Voraussetzung ist der Sportseeschifferschein.
Mindestalter: 18 Jahre
 


 

Sportboote ab 15 Meter bis weniger als 25 Meter Länge

Seit dem 1.1.1998 sind alle Sportboote ab 15 m bis <25 m auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen patentpflichtig.

Sportbootpatent
Für den Rhein ist das Sportbootpatent vorgeschrieben, das auf  Teilstrecken begrenzt werden kann und das auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins zum Führen von Sportbooten  >15 m bis weniger als 25 m berechtigt.

Die erforderlichen nautischen Fähigkeiten und Kenntnisse, insbesondere der Strecke, für die das Patent beantragt wird, müssen vor der Kommission der WSD nachgewiesen werden. Die Strecke muss im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal in jeder Richtung innerhalb des letzten Jahres vor Eingang des Antrages befahren worden sein.

Sportschifferzeugnis
Für Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins ist für das Führen von Sportbooten >15 m das Sportschifferzeugnis erforderlich. Die erforderlichen Kenntnisse müssen vor einer Prüfungskommission der WSD nachgewiesen werden.

Streckenkenntnis muß nachgewiesen werden für:
Elbe von Schöna bis zur Grenze Hamburger Hafen
Weser von Hann.-Münden bis Minden
Donau von Vilshofen bis Straubing
Untere Havel-Wasserstraße von Plaue bis Havelsberg
Oder von Ratzdorf bis Widochowa
Saale von der Mündung in die Elbe bis Bernburg
 

Wichtig !
Inhaber des Sportbootführerschein-Binnen der vor dem 31.12.1997 erteilt wurde, dürfen weiterhin auf Binnengewässer, außerhalb des Rheines, Schiffe bis <15 m3 Wasserverdrängung fahren.
 


 

Sonderregelungen

Berlin
Auf bestimmten Wasserstraßen im Innenstadtbereich (Berlin Mitte) dürfen nur Motorboote mit mindestens 
3,68 kW  (5 PS) betrieben werden.

Bodensee
Als internationales Gewässer unterliegt der Bodensee nicht den deutschen Vorschriften, sondern der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Die BSO schreibt für Sportboote, deren Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, das "Bodensee-Schifferpatent A" vor.

Inhabern der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einen Antrag bei einem Landratsamt am Bodensee stellen und bekommen gegen Vorlage des Sportbootführerscheins ein auf ein Jahr befristetes "Ferienpatent". Allerdings nur für den Zeitraum von 4 Wochen und das an einem Stück.
Einen Antrag für das "Ferienpatent" finden Sie hier.

Niederlande
In den Niederlanden müssen sie einen Bootsführerschein haben, wenn Sie mit einem führerscheinpflichtigen Boot einreisen.oder wenn das Boot mehr als 20 km/h fahren kann
Bedenken sie, auch ein Beiboot mit einem 8 PS - Motor kann u.U. mehr als 20 km/h fahren, es ist damit Führerscheinplichtig.

Für weitergehende Informationen stehen zur Verfügung:

Deutscher Motoryachtverband e. V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg,
Telefon: 0203 8095824
Telefax: 0203 8095856
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon: 040 632009-0
Telefax: 040 632009-28

 

Alte Sportbootführerscheine 

Inhaber nachstehend genannter älterer Befähigungszeugnisse können die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der ihnen erteilten Erlaubnis befahren:

Führerschein für Binnenfahrt (A) mit Motorberechtigung des DSV e. V. (der Segelteil des früheren Führerscheins für Binnenfahrt (A) kann in den Sportbootführerschein-Binnen für Sportboote unter Segel umgeschrieben werden);

Motorboot-Führerschein A für Binnenfahrt des DMYV e. V.;

Motorboot-Führerschein des DMYV e. V. (für Seeschifffahrtsstraßen - ausgestellt von 1967 bis 1973);

Sportboot-Führerschein des DMYV e. V. / DSV e. V. (für Seeschifffahrtsstraßen - ausgestellt in Berlin bis 31.03.1989, im übrigen Bundesgebiet bis 31.03.1978);

Motorboot-Führerschein des Landes Berlin (gültig nur in Berlin);

Segelboot-Führerschein des Landes Berlin (gültig nur in Berlin). 

Eine Umschreibung dieser Befähigungszeugnisse ist nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen bzw. ist zwingend, falls Auslandsreisen mit einem Sportboot geplant sind.

Für eine evtl. Umschreibung von Sportbootführerscheinen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Verbände:

Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg,
Telefon: 0203 8095824
Telefax: 0203 8095856
E-Mail: fuehrerscheine@dmyv.de

 


 

Es geht auch ohne Bootsführerschein

Seit dem 1.5.2000 dürfen Bootvermieter auf festgelegten Binnenwasserstraßen Deutschlands bestimmte Boote an Skipper vermieten, die nicht im Besitz eines Sportbootführerscheines sind. 

Inzwischen hat der Gesetzgeber beschlossen die Charterscheinregelung ab dem 1.5.2004 neu zu fassen. Die "Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungsverordnung" wurde entsprechend verändert. Jetzt dürfen Boote bis unter 15 m Länge, nicht schneller als 12 km/h und maximal 12 Personen an Bord, nach dem der Vermieter sich von den Fähigkeiten des Kunden überzeugt hat, überlassen werden. Der Vermieter ist berechtigt, die so genannte "Charterbescheinigung" auszustellen. Die Ausstellung setzt eine gründliche Einweisung  voraus und gilt nur für den aktuellen Törn. 

Diese Regelung gilt z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße oder der Müritz- Havel- Wasserstraße und im Saarland. Es wurden auch neue Strecken in die Liste aufgenommen (z.B. die Lahn).  In einigen Teilabschnitten sind Einschränkungen zu beachten, insbesondere das Fahrverbot auf größeren Seen (z.B. Müritz) bei Windstärken von 4 Bft und mehr.

Der Charterschein gibt den Wassersport-Neulingen die Möglichkeit, erst einmal zu testen, ob sie daran Gefallen finden. Wer längerfristig Spaß am Bootsfahren hat, sollte auf jeden Fall einen  amtlichen Sportbootführerschein erwerben.
 


 

Warnung vor "faulen" Scheinen

In vielen Ländern Europas werden von dubiosen Firmen Scheine zum Kauf angeboten. Wie immer sich diese Scheine nennen: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind! Einen amtlichen EU-Führerschein für Sportboote gibt es nicht.

Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen ausschließlich die hier genannten amtlichen Führerscheine zum Führen eines Sportbootes. Dieser Grundsatz gilt auch im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland. Kroatien erkennt z.B. den Sportbootführerschein See an.

Erwirbt ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland einen Führerschein im Ausland
wird das Patent jedoch i.d.R. nicht anerkannt, da  normalerweise immer die Führerscheine des Heimatlandes verlangt werden.

Das heißt, dass ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland in deutschen Gewässern nur mit einem deutschen Bootsführerschein fahren darf und nicht mit dem kroatischen.
 

Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland können Führerscheine des Landes erwerben, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden,  können nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Dies gilt z.B.auch für einen in Kroatien erworbenen Sportbootführerschein.
 


 

Ein Wort zur Ausbildung

Eine gute Ausbildung erfordert einen ausreichenden Zeitaufwand, um einen systematischen Lernprozess erfolgreich abzuschließen. Ausbildungsstätten, die weder über qualifizierte erfahrene Ausbilder noch über fachgerechtes Ausbildungsmaterial verfügen, bereiten Ihre Schüler oft in so genannten Schnellkursen durch einfaches Auswendiglernen vor. 

Um ein Sportboot sicher und ordnungsgemäß zu führen, bedarf es sowohl theoretischer als auch praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Beides muss vor Ablegung der Prüfung in einer fachgerechten Ausbildung erworben werden. Daher kann es nicht darum gehen, das Prüfungswissen in möglichst kurzer Zeit durch das Auswendiglernen der Antwortenvorschläge zu erlangen. Fast jede Frage bedarf einer ausführlichen Erklärung um den Hintergrund zu verstehen. Nur dann ist sichergestellt, dass sich der Bewerber nach Ablegung der Prüfung als Teilnehmer im Schiffsverkehr und als Führer eines Sportbootes richtig und ordnungsgemäß verhalten kann.

Auch hier gilt der Grundsatz:

Schauen Sie nicht auf den Preis, sondern auf die Qualität der Ausbildung !
 

Zum Thema "Führerschein online" erwerben
Hier Kommentare aus Bootsforen:

"Wer hat die Theorie zum Bootsführerschein bei ...... online gemacht? Hätte gerne, von den auf der Seite geschriebenen Erfahrungsberichten, unabhängige Meinungen..
Vielen Dank"

"Ich dachte auch, ich würde ein Schnäppchen machen, doch Zeitbedingt wurde der onlienkurs immer teurer und für die Praxis musste ich mir sowieso eine Schule suchen. 
In der Schule erhielt ich nur die Fahrstunden, konnte jedoch miterleben wie die Präsenzschüler auch während der Praxis viel gezielter (mit Theoriefragen und den Knoten) auf die Prüfung vorbereitet wurden. 
Beim nächsten mal lieber Persönlich."

"Lass die finger von diesem Onlineschrott, zu teuer und die bestehensquote ist sehr gering." 

 


 
Steuer und Versicherung von Sportbooten

Anders als für Straßenfahrzeuge wird für Sportboote in der Bundesrepublik Deutschland keine Steuer erhoben, auch eine Versicherungspflicht besteht nicht. 
Jeder Wassersportler haftet jedoch für alle Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder
Gebrauch eines Sportbootes einem Dritten schuldhaft zufügt. Es wird daher jedem Bootseigner
dringend empfohlen, zumindest eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, die Schäden, die
schuldhaft herbeigeführt wurden, reguliert oder auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
übernimmt.
Daneben wird der Abschluss einer Yacht-Kasko-Versicherung empfohlen. Die Yacht-Kasko -Versicherung versichert Schäden am eigenen Boot und zwar Totalverlust und Teilschäden.
 


 
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