Alle amtlichen Führerscheine
auf einen Blick
Bereich Binnen
Wenn sie im Bereich "Binnen" ein Sportboot
auf Binnenschifffahrtsstraßen (außerhalb des Rheines) führen
wollen, und ihr Boot eine Maschinenleistung von mehr als 15 PS / 11,03
kW und weniger als 20 m Länge hat, benötigen sie den
Sportbootführerschein Bereich
Binnen
Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie auf dem Rhein ein Sportboot führen
wollen das eine Maschinenleistung von mehr als 5 PS / 3,68 kW
und weniger als 15 m Länge hat, benötigen
sie den
Sportbootführerschein Bereich
Binnen
Mindestalter: 16 Jahre
Hat ihr Sportboot eine Länge
von >15 m bis weniger als 25 m, dann benötigen sie auf dem Rhein und
den anderen Binnenwasserstraßen das
Sportbootpatent
Mindestalter: 18 Jahre
Hat ihr Sportboot eine Länge von >15m
bis weniger als 25 m und sie führen das Boot nur auf Binnenwasserstraßen,
(außerhalb des Rheins) dann benötigen
sie das
Sportschifferzeugnis
Mindestalter: 18 Jahre
Hat ihr Boot eine Maschinenleistung von
mehr als 6 PS / 4,4 kW benötigen sie für den Bodensee das
Bodenseeschifferpatent A
Mindestalter: 18 Jahre
(siehe Sonderregelungen)
Bereich See
Der
Sportbootführerschein Bereich
See
ist amtlich vorgeschrieben auf
Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern und dem Bereich
der See, bei einer Maschinenleistung von mehr als 15 PS / 11,03 kW. Keine
Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausweisvordrucke des SBF See trugen
bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung „Sportbootführerschein“.
Für Sportboote im Bereich der Küstengewässer,
bis 12 sm Abstand vom Festland, wird der
Sportküstenschifferschein
empfohlen. Voraussetzung ist der
Sportbootführerschein See und der Nachweis von mindestens 300 Seemeilen
die im Küstenbereich auf Sportbooten zurückgelegt wurden.
Mindestalter: 16 Jahre
Der
Sportseeschifferschein
wird empfohlen für Sportboote
auf küstennahen Gewässern bis zu 30 sm Abstand vom Festland.
Vorgeschrieben ist er für
Führer von Traditionschiffen bis 15 m Schiffslänge die mehr als
25 Personen befördern, sowie gewerbsmäßig eingesetzte Sportboote.
Voraussetzung ist der Sportbootführerschein
See und der Nachweis von mindestens 1000 Seemeilen die im Seebereich auf
Sportbooten zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor
der theoretischen Prüfung als Wachführer.
Mindestalter: 16 Jahre
Der
Sporthochseeschifferschein
wird empfohlen für Sportboote
auf weltweite Fahrt.
Vorgeschrieben ist er für
Führer von Traditionsschiffen bis 25 m Schiffslänge die mehr
als 25 Personen befördern.
Voraussetzung ist der Sportseeschifferschein.
Mindestalter: 18 Jahre
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